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    CE-Zertifizierung

    In den vergangenen Jahren hat sich auch im Bereich CE-Zertifizierung viel getan. Seit dem 1.7.2013 gilt nur noch die Bauproduktverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011), sie löst die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR 89/106/EWG) ab und gilt somit als europäische Verordnung in allen Mitgliedstaaten. Ziele der BauPVo ist das Inverkehrbringen von Bauprodukten, freier Warenverkehr und Abbau technischer Handelshemmnisse im EU-Wirtschaftsraum. Die BauPVo unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR. Mit der BauPVo ändert sich auch die Bedeutung der CE-Kennzeichnung. Damit dokumentiert der Hersteller zukünftig, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung sowie die Einhaltung aller einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt.

    Bei der Umstellung auf die BauPVo sind folgende drei wesentliche Punkte zu beachten:

    • 1. Erstellung einer Leistungserklärung für das Bauprodukt
    • 2. Anbringen der CE-Kennzeichnung unter den neuen Voraussetzungen
    • 3. Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit


    Dies hatte auch speziell für die Firma Jeremias und die für den Bereich CE-Zertifizierung Verantwortlichen weitreichende Folgen. So mussten alle geltenden CE-Konformitätserklärungen in Leistungserklärungen umgewandelt werden- und das bei über 90 verschiedenen Abgassystemen. Aufgrund der Systemvielfalt sind wir in Europa einzigartig und gehen stets auf die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden ein. Aufgrund dieser v. g. Änderung der Gesetzeslage ergaben sich auch viele offene Fragestellungen. Viele unserer Kunden wussten über diese „neue“ Verordnung nichts und wir mussten daher intensive Aufklarungsarbeit leisten, sodass unsere Kunden, die Endkunden und auch die Schornsteinfeger den Sachverhalt richtig einschätzen konnten. Die Firma Jeremias begeistert mit kundenspezifischen Komplettlösungen und einem professionellen Support.

    Jeremias als einer der führenden Hersteller für Schornstein und Abgasanlage übernimmt mit den Leistungserklärungen die Verantwortung über die Konformität des Bauproduktes und der erklärten Leistung.

    Die wichtigsten Aufgaben und Pflichten des Herstellers sind:

    • 1. Erstellung einer Leistungserklärung und Anbringen einer CE-Kennzeichnung
    • 2. Keine widersprüchlichen Angaben zu den Leistungen eine Bauproduktes
    • 3. 10-jährige Aufbewahrungspflicht für Dokumente
    • 4. Rückverfolgbarkeit des Bauproduktes
    • 5. Rückruf bei Nichteinhaltung der Leistung
    • 6. Auskunftspflicht gegenüber der Behörde

    25 Jahre Garantie!